AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
1. Der Holzverbindershop führt sämtliche Verkäufe und Lieferungen von Holzverbindinder, Werkzeuge , Zubehör und Industrieartikel (nachfolgend die "Produkte" genannt) ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aus, soweit nicht ausdrücklich schriftlich eine abweichende Regelung vereinbart wird. Dies gilt auch dann, wenn nicht ausdrücklich auf diese AGB hingewiesen wird.
2. Entgegenstehende Einkaufs-, Auftrags- oder sonstige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden auch dann keine Anwendung, wenn dieser auf sie verweist, und GH BAUBESCHLÄGE ihnen nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.
3. Für Installationen, Reparaturen, und sonstige Dienstleistungen gelten besondere Vertragsbedingungen, soweit darin nicht auf diese AGB verwiesen wird.
§ 2. Vertragsschluss, Spezifikationen, Information zur Speicherung des Vertragstextes
1. Die Darstellung unserer Produkte ist kein bindendes Angebot zum Vertragsschluß. Sie beinhaltet die Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein solches Angebot durch Abgabe einer Bestellung zu machen. Durch Absenden der Bestellung aus seinem virtuellen „Warenkorb“ gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot zum Kauf der in dem Warenkorb enthaltenen Produkte ab. Wir übersenden hierauf per email eine Auftragsbestätigung. Dadurch wird das Vertragsangebot durch uns angenommen und der Vertrag geschlossen
2. Angaben über technische Verwendungen sind stets ohne jeglicher Gewähr. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, die Verwendbarkeit der Produkte für seinen speziellen Anwendungsfall durch eigene Versuche festzustellen
3. Der Vertragstext wird von uns gespeichert. Der Vertragstext ist Ihnen nach Vertragsschluß nicht mehr zugänglich. Durch die Druckfunktion Ihres Browsers haben Sie die Möglichkeit, den Vertragstext auszudrucken. Sie können den Vertragstext auch abspeichern, in dem Sie mit dem Mauszeiger innerhalb der zu speichernden Internetseite durch einen Klick auf die rechte Maustaste diese auf Ihrem Computer abspeichern. Nach Absenden Ihrer Bestellung erhalten Sie von uns eine E-Mail, welche den Eingang der Bestellung bestätigt.
4. Eingabefehler können vor der Absendung der Bestellung durch Prüfen der Bestellübersicht überprüft werden und nach Betätigen des roten Änderungsbutton vor dem Artikel beliebig geändert oder gelöscht werden. Ebenfalls kann dies durch die "Zurück"-Funktion seines Internet-Browser-Programms auf der wieder angezeigten vorigen Seite berichtigt werden.
§ 3 Preise 1. Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise.
2. Die Preise enthalten keine Verpackung, Versandkosten, sowie Transportversicherung und Zölle. Nicht enthalten sind die Kosten für Installation und Inbetriebnahme.
§ 4 Zahlungsbedingungen
1. Zahlungen sind 30 Tage nach dem Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Zahlungen des Kunden haben ausschließlich an GH BAUBESCHLÄGE zu erfolgen.
2. Leistet der Kunde fällige Zahlungen nicht oder werden ihm Zahlungen gestundet, ist GH BAUBESCHLÄGE berechtigt, vom ursprünglichen Fälligkeitstag an Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 6 % p.a. zu berechnen, es sei denn, der Kunde weist einen erheblich geringeren Zinsschaden nach.
3. Kommt der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen, einschließlich solchen aus Voraufträgen, gegenüber GH BAUBESCHLÄGE nicht nach, ist diese berechtigt, weitere Leistungen ganz oder teilweise auszusetzen und die sofortige Barzahlung ihrer fälligen Forderungen oder Stellung von Sicherheiten zu verlangen. Tritt in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine wesentliche Verschlechterung ein, so ist GH BAUBESCHLÄGE berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder gegen Sicherheiten auszuführen.
§ 5 Lieferung und Lieferverzug
1. Bei Lieferverzug oder Unmöglichkeit wegen eines von GH BAUBESCHLÄGE nicht zu vertretenden Umstandes stehen dem Kunden über das Recht zum Rücktritt hinaus keine Rechte gegen GH BAUBESCHLÄGE zu, insbesondere nicht auf Schadenersatz. Soweit Lieferverzug oder -unmöglichkeit von GH BAUBESCHLÄGE zu vertreten sind, stehen dem Kunden Ansprüche auf Schadenersatz nur in dem in § 10 (Haftung) festgelegten Umfang zu.
3. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen sonst von GH BAUBESCHLÄGE nicht zu vertretenden Hindernissen, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluß sind.
4. Bei Annahmeverzug des Kunden ist GH BAUBESCHLÄGE berechtigt, die Produkte auf Gefahr des Kunden einzulagern. Die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung durch GH BAUBESCHLÄGE jedoch monatlich mindestens 0,5 % des Rechnungswertes, trägt der Kunde. GH BAUBESCHLÄGE ist berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist anderweitig über die gelieferten Produkte zu verfügen und dem Kunden als Mindestschaden 20 % des Kaufpreises in Rechnung zu stellen, es sei denn, dieser weist nach, daß der tatsächliche Schaden erheblich geringer ist.
5. Der Kunde ist berechtigt, Transportverpackungen auf eigene Kosten an GH BAUBESCHLÄGE zurückzuführen.
6. GH BAUBESCHLÄGE ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern nichts anderes vereinbart liefern wir "ab Werk".
7. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich aufgrund von Betriebsschließungen wegen Feiertagen oder Betriebsurlaub entsprechend.
8. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag nur berechtigt, wenn wir die Nichteinhaltung des Liefertermins zu vertreten haben und er uns erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
§ 6 Gefahrübergang und Erfüllungsort
Verzögert sich die Übergabe infolge von Umständen, die GH BAUBESCHLÄGE nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Zeitpunkt der Übergabebereitschaft auf den Kunden über. Dies bedeutet insbesondere, daß GH BAUBESCHLÄGE seinen Vergütungsanspruch behält, wenn nach diesem Zeitpunkt die Übergabe aus nicht von GH BAUBESCHLÄGE zu vertretenden Gründen unmöglich war.
§ 7 Gewährleistung
1. Weisen gelieferte Produkte Mängel auf, oder fehlen ihnen zugesicherte Eigenschaften, so erfolgt eine kostenlose Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung. Läßt GH BAUBESCHLÄGE eine ihr gesetzte angemessene Nachfrist verstreichen, ohne Ersatz geliefert, oder den Mangel behoben zu haben, oder schlägt die Nachbesserung endgültig fehl, so kann der Kunde die anteilige Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich welcher Art, insbesondere auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung sind, unbeschadet etwaiger Rechte gem. § 10, ausgeschlossen.
2. Hinsichtlich ausgebauter Teile gilt die Mängelanzeige des Kunden als Angebot zur Übereignung, das von GH BAUBESCHLÄGE mit Durchführung der Reparatur angenommen wird.
3. Eine Nachbesserung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen von GH BAUBESCHLÄGE, entweder vor Ort beim Kunden, oder im Reparatur Center von GH BAUBESCHLÄGE in Kirchheim/Teck. Insoweit entstehende Transport- oder Wegekosten trägt GH BAUBESCHLÄGE.
4. Die Gewährleistung entfällt für Mängel und Schäden, die auf nach Gefahrübergang eingetretenen, von GH BAUBESCHLÄGE nicht zu vertretenden Umständen beruhen. Insbesondere entfällt eine Gewährleistung für Produkte,
a) die nach Gefahrenübergang über das normale Maß hinaus - Temperaturschwankungen, Feuchtigkeit, Staub, Gas, Magnetismus oder sonst den Anleitungen von GH BAUBESCHLÄGE widersprechenden - Umweltbedingungen ausgesetzt sind,
b) die vom Kunden entgegen den Spezifikationen und Anleitungen von GH BAUBESCHLÄGE benutzt, geändert oder erweitert werden,
c) in die Eingriffe Dritter oder des Kunden erfolgen, die nicht von GH BAUBESCHLÄGE autorisiert sind, oder
d) die durch Zusammenschalten von GH BAUBESCHLÄGE Produkten mit anderen Geräten schadhaft werden, es sei denn, der Kunde weist nach, daß diese Handlungen oder Umstände für den gerügten Mangel nicht ursächlich waren.
6. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, soweit Mängel nicht unverzüglich - offene Mängel spätestens binnen 10 Tagen ab Anlieferung - schriftlich gerügt werden.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
2. Der Kunde hat Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für GH BAUBESCHLÄGE zu verwahren, und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Haftungsrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit Abschluß dieser Vereinbarung an GH BAUBESCHLÄGE ab, welche die Abtretung annimmt.
3. Von Zwangsvollstreckungsversuchen oder anderen Beeinträchtigungen der Vorbehaltsware, durch Dritte hat der Kunde GH BAUBESCHLÄGE unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Die Kosten einer notwendig werdenden Wahrung der Rechte von GH BAUBESCHLÄGE trägt der Kunde, soweit Ersatz von Dritten nicht zu erlangen ist.
4. Der Kunde darf Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs verarbeiten, verbinden und vermischen. Eine Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware erfolgt jedoch ausschließlich für GH BAUBESCHLÄGE, welche einen Miteigentumsanteil an der fertigen Ware oder an der neuen Sache erwirbt, der dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der fertigen Ware oder neuen Sache entspricht. Ziff. 2. gilt insoweit entsprechend.
5. Der Kunde ist ferner zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware, oder im Miteigentum von GH BAUBESCHLÄGE stehender Gegenstände, im ordnungsgemäßen Geschäftsgang unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Seine künftigen Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware tritt der Kunde hiermit in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes der Vorbehaltsware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher in Ziff. 1. genannter Ansprüche zur Sicherheit an GH BAUBESCHLÄGE ab, welche diese Abtretung annimmt. Besteht an den veräußerten Gegenständen nur ein Miteigentumsanteil von GH BAUBESCHLÄGE, sind die Forderungen jeweils in Höhe des Verkaufswertes dieses Anteils, aber mit Vorrang vor den übrigen Forderungen abgetreten. Auf Verlangen von GH BAUBESCHLÄGE wird der Kunde GH BAUBESCHLÄGE Namen und Anschriften der betreffenden Abnehmer sowie Art und Umfang seiner, gegen diese bestehenden Ansprüche mitteilen. GH BAUBESCHLÄGE darf zur Sicherung ihrer Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offenlegen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware ist nicht erlaubt.
6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist GH BAUBESCHLÄGE berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen, bzw. die Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen, und die Berechtigung der Kunden zur Weiterveräußerung, zum Einzug von Forderungen und zur Verarbeitung, Versendung und Vermischung von Vorbehaltsware zu widerrufen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen bereits verjährt sind. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch GH BAUBESCHLÄGE liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag vor. GH BAUBESCHLÄGE ist berechtigt, die Vorbehaltsware zu verwerten, und sich unter Anrechnung auf die offenen Forderungen aus deren Erlös zu befriedigen.
7. Soweit der Wert der bestehenden Sicherheiten die Forderungen um mehr als 10 % übersteigt, ist GH BAUBESCHLÄGE auf Verlangen des Kunden verpflichtet, nach freier Wahl entsprechende Sicherheiten freizugeben.
8. Soweit GH BAUBESCHLÄGE berechtigt ist, Vorbehaltsware zurückzunehmen, räumt der Kunde ihr und ihren Beauftragten das unwiderrufliche Recht ein, seine Geschäftsräume zu geschäftsüblichen Zeiten zum Zwecke der Abholung der Ware zu betreten.
§ 9 Schutzrechte/ Geistiges Eigentum
1. Alle Patente und sonstigen gewerblichen Schutzrechte, die an den von GH BAUBESCHLÄGE gelieferten Waren bestehen, verbleiben ausschließlich bei GH BAUBESCHLÄGE.
2. Werden nach Auftragsannahme Verletzungen von Schutzrechten Dritter (Patente, Urheberrechte etc.) geltend gemacht, und wird die Nutzung der nach dem Auftrag gelieferten oder zu liefernden Produkte (einschließlich Programmen) hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, kann GH BAUBESCHLÄGE nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten, entweder die Produkte oder Programme so ändern oder ersetzen, daß sie nicht mehr in Schutzrechte Dritter eingreifen, gleichwohl aber den Bedingungen des bestätigten Auftrages entsprechen, oder den Kunden von Lizenzgebühren für die Benutzung der Produkte freistellen, oder die Produkte gegen Erstattung des vom Käufer bezahlten Kaufpreises nach Abzug eines angemessenen Nutzungsentgelts für die Zeit, während der der Kunde die Produkte nutzen konnte, zurücknehmen. Im letzteren Falle wird mit der Kaufpreisrückersattung ein monatliches Nutzungsentgelt verrechnet, ausgehend von einer Gesamtnutzungszeit von 5 Jahren.
3. Werden gegen den Kunden Ansprüche Dritter wegen einer angeblichen Verletzung von Schutzrechten Dritter durch die Produkte erhoben, so wird allein GH BAUBESCHLÄGE darüber entscheiden, ob und wie die hieraus resultierenden Rechtsstreite zu führen sind. Der Kunde darf insoweit ohne vorherige schriftliche Zustimmung von GH BAUBESCHLÄGE keine Vergleiche schließen, oder sonstige Zugeständnisse machen.
4. Eine Haftung von GH BAUBESCHLÄGE wegen Schutzrechtsverletzungen besteht nur, sofern der Kunde GH BAUBESCHLÄGE unverzüglich schriftlich von der Geltendmachung angeblicher Rechte Dritter benachrichtigt hat.
5. Eine Haftung von GH BAUBESCHLÄGE wegen Schutzrechtsverletzungen durch die gelieferten Produkte entfällt, soweit diese in nicht von GH BAUBESCHLÄGE autorisierter Form benutzt werden, oder die Schutzrechtsverletzung dadurch verursacht wird, daß die Produkte zusammen mit anderen Produkten oder Daten, welche nicht von GH BAUBESCHLÄGE stammen, bzw. nicht von ihr schriftlich zugelassen wurden, benutzt oder mit solchen verbunden werden.
6. "GH"gewährt dem schriftlich registrierten Kunden in Bezug auf Vertragsgegenstände ein kostenloses, stets frei widerrufliches, einfaches, auf das jeweils angegebene Projekt beschränkte, nicht ausschließliches Recht, Gewerbliche Schutzrechte in Deutschland ausschließlich in der Präsentation und Werbung zum Zwecke des gewerblichen Wiederverkaufs von Vertragsgegenständen zu benutzen, insbesondere in eigenen Katalogen oder auf der eigenen Internetseite.
7. Der registrierte GH Kunde sichert zu, Gewerbliche Schutzrechte ausschließlich in den ihm von „GH“ vorgegebenen Darstellungsweisen zu verwenden. Er wird stets darauf hinweisen, dass es sich um Gewerbliche Schutzrechte, insbesondere Marken und Urheberrechte, von „GH“ handelt. Abbildungen sind mit einem Quellennachweis zu versehen. Sie dürfen nicht mit einem eigenen Logo, Wasserzeichen, Schriftzug oder in sonstiger Art und Weise versehen werden, die nicht den „GH“-Vorgaben abgestimmt und entsprechen.
§ 10 Haftung 1. GH BAUBESCHLÄGE haftet für etwaige Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, falls der Schaden
a) durch das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft verursacht wird, b) eine zwingende Haftung durch das Produkthaftungsgesetz begründet wird,
c) GH BAUBESCHLÄGE eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt.
3. Keine Haftung von GH BAUBESCHLÄGE besteht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn, soweit nicht die Haftung durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Organen, oder leitenden Angestellten von GH BAUBESCHLÄGE oder das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft begründet wird.
4. Für Datenverluste haftet GH BAUBESCHLÄGE im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen höchstens in dem Umfang, der sich auch dann nicht verhindern läßt, wenn der Kunde von ihm erstellte Daten unverzüglich nach Abschluß jeder Bearbeitung durch eine Kopie in maschinenlesbarer Form sichert bzw. gesichert hätte.
5. In jedem Fall ist die Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Eintritt GH BAUBESCHLÄGE bei Vertragsschluß vernünftigerweise rechnen konnte.
6. Soweit in den vorstehenden Abschnitten nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, ist jede Haftung von GH BAUBESCHLÄGE für einfache Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Verzug, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsschluß, positiver Vertragsverletzung, schuldhafter Verletzung von Nachbesserungspflichten und unerlaubter Handlung, ausgeschlossen.
7. Der Ausschluß bzw. die Beschränkung von Schadenersatzansprüchen nach den vorstehenden Abschnitten umfaßt auch Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie Ansprüche gegen Mitarbeiter und Auftragnehmer von GH BAUBESCHLÄGE.
§ 11 Abtretungsverbot
Der Kunde darf Ansprüche gegen GH BAUBESCHLÄGE, einschließlich etwaiger Gewährleistungsansprüche, nicht an Dritte abtreten.
§ 12 Exportbeschränkungen
1. Die gelieferten Produkte sind, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, ausschließlich zur Benutzung und zum Verbleib in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Eine Wiederausfuhr darf nur in Übereinstimmung mit den einschlägigen "US-Export-Regulations" und dem deutschen Außenwirtschaftsrecht erfolgen.
2. Aufträge werden stets vorbehaltlich der Ausfuhrgenehmigung nach den "US-Export-Regulations" bestätigt.
§ 13 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch GH BAUBESCHLÄGE erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses.
§ 14 Sonstiges
1. Diese AGB bleiben im Zweifel bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich.
2. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB, sowie bestätigter Aufträge bedürfen der Schriftform. Das Erfordenis der Schriftform kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung der Parteien aufgehoben werden.
3. Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Haager einheitlichen Kaufgesetze werden ausgeschlossen.
4. Soweit der Kunde Kaufmann ist und nicht zu den in § 4 des Handelsgesetzbuches bezeichneten Gewerbetreibenden gehört, ist für alle aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung erwachsenden Rechtsstreitigkeiten vorbehaltlich eines ausschließlichen gesetzlichen Gerichtsstandes allein das Amtsgericht Kirchheim/Teck zuständig. Unbeschadet dessen bleibt GH BAUBESCHLÄGE zur Erhebung der Klage oder Einleitung sonstiger gerichtlicher Verfahren am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden berechtigt.
5. Vertragssprache ist Deutsch.
§ 12 Plattform zur Online-Streitbeilegung, Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren
Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Verbraucher können diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten nutzen. Wir sind jedoch weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
73235 Weilheim /Teck, 18.10.2006
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Austrasse 34
73235 Weilheim/Teck
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Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Dirk Weiss
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